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Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Verpflegung an unserer Schule ist kostenpflichtig mit einem monatlichen Beitrag von 85,00 Euro. Dafür erhalten die Kinder täglich eine warme Mahlzeit sowie am Nachmittag einen Obst-Snack. Der Betrag entfällt, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:

  •  Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für arbeitsuchende)
  •    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
  • Rahmen des Paragraphen 2 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG),
  •  Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Dafür ist es jedoch dringend erforderlich, dass Sie uns jeweils Ihren aktuellen Leistungsbescheid vorlegen.